Aufbringung der finanziellen Mittel der Anstalt
Die zur Besorgung der Aufgaben der Anstalt erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch
a) Vorabzüge von den Ertragsanteilen der Gemeinden nach ;
b) sonstige Kostenersätze für die Besorgung von Aufgaben im Auftrag der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder sonstiger Rechtsträger und
c) sonstige Zuwendungen, Erträge und Einnahmen.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
