Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufbringung der finanziellen Mittel der Anstalt

Die zur Besorgung der Aufgaben der Anstalt erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch

a) Vorabzüge von den Ertragsanteilen der Gemeinden nach ;

b) sonstige Kostenersätze für die Besorgung von Aufgaben im Auftrag der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder sonstiger Rechtsträger und

c) sonstige Zuwendungen, Erträge und Einnahmen.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.