Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jahresabschluss

Die Anstalt hat der Landesregierung bis zum 1. Mai des Folgejahres für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss vorzulegen. Rücklagen sowie Einnahmen der Anstalt aus Kostenersätzen für die Besorgung von Aufgaben sind im Jahresabschluss gesondert auszuweisen.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.