Jahresabschluss
Die Anstalt hat der Landesregierung bis zum 1. Mai des Folgejahres für das abgelaufene Geschäftsjahr den Jahresabschluss vorzulegen. Rücklagen sowie Einnahmen der Anstalt aus Kostenersätzen für die Besorgung von Aufgaben sind im Jahresabschluss gesondert auszuweisen.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
