Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt Lehrlinge und Ferialarbeiterinnen

Lehrlinge

Auf Lehrlinge findet nur der 7. Abschnitt dieses Gesetzes sowie jene Bestimmungen dieses Gesetzes, auf die in diesem Abschnitt verwiesen wird, Anwendung.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.