Sonderbestimmungen für Gemeindemitarbeiterinnen in Kindergärten, Horten und Schulen
bis 5 und Abs. 8 gelten sinngemäß für Gemeindemitarbeiterinnen, deren Dienstplan sich am Schuljahr orientiert, und die nicht von erfasst sind.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
