Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Disziplinarstrafen für Beamte des Ruhestandes

Disziplinarstrafen sind:

1. der Verweis,

2. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluß der Kinderzulage,

3. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.