IV. Abschnitt Disziplinarrecht
Dienstpflichtverletzungen
Öffentlich-rechtliche Bedienstete, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzten, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes zur Verantwortung zu ziehen.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
