Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beitrag des Landes zum Verwaltungsaufwand

Das Land als Träger von Privatrechten hat als Beitrag zum Verwaltungsaufwand des Gemeinde-Servicezentrums einen Beitrag in der Höhe des 40fachen des jeweiligen Gehaltes eines Gemeindebeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, zu leisten. Der Beitrag ist in zwei Raten, bis zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres, zu entrichten.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.