Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung bestimmter Funktionen

bis 19 und 147 K-DRG 1994, LGBl. Nr. 71, sind sinngemäß anzuwenden.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.