Vergütung für die Einzelprüfer
Den Mitgliedern der Prüfungskommissionen gebührt für jede Prüfungswerberin jeweils eine Vergütung von 0,5 vH des Gehaltes einer Gemeindemitarbeiterin gemäß K-GMG der Gehaltsklasse 11, Gehaltsstufe 1. Den Kommissionsvorsitzenden und den Mitgliedern der Prüfungskommissionen, die schriftliche Prüfungen abnehmen, gebührt dieses Entgelt in doppelter Höhe.
