Die Höhe der Fischergastkartenabgabe beträgt für Fischergastkarten mit einer Geltungsdauer von einer Woche € 8,--, mit einer Geltungsdauer von vier Wochen € 17,--.
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Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Höhe der Fischergastkartenabgabe beträgt für Fischergastkarten mit einer Geltungsdauer von einer Woche € 8,--, mit einer Geltungsdauer von vier Wochen € 17,--.