Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendung der Gebühren

Der Ertrag der Fleischuntersuchungsgebühren ist zur Deckung des Aufwandes zu verwenden, der dem Land durch die Durchführung der Untersuchungen, Kontrollen und Überprüfungen nach sowie durch die Vollziehung dieses Gesetzes erwächst.