Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abfindungswünsche der Parteien

Die Abfindungswünsche der Parteien sind in einer Niederschrift festzuhalten. Die Abfindungswünsche sind zwar nach Möglichkeit zu berücksichtigen, begründen aber keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Abfindungen.