Abfindungswünsche der Parteien
Die Abfindungswünsche der Parteien sind in einer Niederschrift festzuhalten. Die Abfindungswünsche sind zwar nach Möglichkeit zu berücksichtigen, begründen aber keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Abfindungen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Abfindungswünsche der Parteien
Die Abfindungswünsche der Parteien sind in einer Niederschrift festzuhalten. Die Abfindungswünsche sind zwar nach Möglichkeit zu berücksichtigen, begründen aber keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Abfindungen.