Abstimmung mit Leitungsanlagen
Im Rahmen der Abstimmung mit bereits vorhandenen Leitungsanlagen im Sinne des ist zu prüfen, ob bei geplanten parallel verlaufenden Leitungen die gemeinsame Nutzung bestehender Leitungsanlagen, insbesondere der Mastenstandorte, technisch und ohne Nutzungskonflikte im Sinne des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 möglich ist.
