Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Abstimmung mit Leitungsanlagen

Im Rahmen der Abstimmung mit bereits vorhandenen Leitungsanlagen im Sinne des ist zu prüfen, ob bei geplanten parallel verlaufenden Leitungen die gemeinsame Nutzung bestehender Leitungsanlagen, insbesondere der Mastenstandorte, technisch und ohne Nutzungskonflikte im Sinne des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 möglich ist.