Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlußbestimmung

Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes 1952, LGBl Nr 7/1953, mit Ausnahme der , 3, 4, 5, 6, 7, 8, 29 und 30 außer Kraft.