Beurkundung von Übereinkommen
Im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffene Übereinkommen sind durch die Behörde zu beurkunden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Beurkundung von Übereinkommen
Im Zuge eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffene Übereinkommen sind durch die Behörde zu beurkunden.