Anrechnung von Pensionsleistungen auf Aktivbezüge
Wird eine Entscheidung über eine Ruhestandsversetzung nach Eintritt der Wirksamkeit der Ruhestandsversetzung aufgehoben, sind die während des Ruhestandes empfangenen Geldleistungen auf die rückwirkend gebührenden Aktivbezüge anzurechnen
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
