Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beförderung von Dienst- und Reisegepäck

Für die Beförderung des notwendigen Dienst- und Reisegepäcks werden nur die geltenden Tarife des benützten Massenbeförderungsmittels nach Vorlage des entsprechenden Beleges vergütet.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.