Beförderung von Dienst- und Reisegepäck
Für die Beförderung des notwendigen Dienst- und Reisegepäcks werden nur die geltenden Tarife des benützten Massenbeförderungsmittels nach Vorlage des entsprechenden Beleges vergütet.
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
