Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Fahrkostenvergütung bei Flugzeugen und Schiffen

Bei Flug- oder Schiffsreisen werden nur die Kosten der jeweils billigsten Klasse vergütet, es sei denn, daß diese nachweisliche bereits ausgebucht gewesen ist.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.