Erreichung eines höheren Gehaltes
Der Beamte der Allgemeinen Verwaltung erreicht einen höheren Gehalt durch
Vorrückung ( und 144),
Zeitvorrückung (),
Beförderung (),
Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe ( bis 4 und ) und
Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ().
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
