Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erreichung eines höheren Gehaltes

Der Beamte der Allgemeinen Verwaltung erreicht einen höheren Gehalt durch

Vorrückung ( und 144),

Zeitvorrückung (),

Beförderung (),

Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe ( bis 4 und ) und

Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ().

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.