Anlage 5 (zu )
Die Höhe der Verwaltungsdienstzulage beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung:
in den Dienstklassen | Prozentsatz |
III bis V | 6,4424 % |
VI bis IX | 8,1905 %“ |
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
