Anlage 6 (zu )
Die Höhe der Pflegedienstzulage beträgt monatlich:
Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
