Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 4a (zu )

Die Höhe der Personalzulage beträgt jeweils einen Prozentsatz des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung:

Stufe

Bemessungsgrundlage in Prozentsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 Dienstklasse V

Prozentsatz

1

bis 33,6578 %

3,2786 %

2

33,6579 % bis 49,8433 %

4,1196 %

3

49,8434 % bis 66,0350 %

4,9427 %

4

66,0351 % bis 98,4093 %

6,5960 %

5

98,4094 % bis 146,9500 %

8,2309 %

6

ab 146,9501 %

9,8812 %

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.