Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 4 (zu )

Das Gehalt der Beamten der Allgemeinen Verwaltung beträgt:

Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.