Bestätigung der Vertretungsbefugnis
Die Landesregierung hat erforderlichenfalls Bestätigungen über die Vertretungsbefugnis der zur Vertretung der Kärntner Beteiligungsverwaltung Berufenen auszustellen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Bestätigung der Vertretungsbefugnis
Die Landesregierung hat erforderlichenfalls Bestätigungen über die Vertretungsbefugnis der zur Vertretung der Kärntner Beteiligungsverwaltung Berufenen auszustellen.