Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bestätigung der Vertretungsbefugnis

Die Landesregierung hat erforderlichenfalls Bestätigungen über die Vertretungsbefugnis der zur Vertretung der Kärntner Beteiligungsverwaltung Berufenen auszustellen.