Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 15. Mai 2024 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen bereits ab dem der Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (Abs. 1) in Kraft gesetzt werden.

(3) Verordnungen gemäß sind binnen einem Jahr ab dem Zeitpunkt gemäß Abs. 1 zu erlassen.