4. Abschnitt Erfassen von Abfällen
Entsorgung durch Rückgabe
Besteht eine durch Rechtsvorschriften angeordnete Verpflichtung zur Rücknahme oder Rückgabe von Abfällen, so ist die nach diesem Gesetz in Betracht kommende Entsorgung von Abfällen nicht zulässig.
