Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Einbringung in Abfall- und Sammelbehälter

Das Einbringen von Abfällen in andere als für die jeweilige Abfallart oder den jeweiligen Altstoff vorgesehenen Abfall- oder Sammelbehälter und das Einbringen heißer Abfälle in Abfallbehälter der Müllabfuhr ist verboten. Außerhalb des Befüll- oder Einsammelvorganges sind die Behälter entsprechend ihrer Art geschlossen zu halten.