Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umsetzung von Richtlinien

Durch dieses Gesetz wird umgesetzt:

Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juli 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (ABl Nr L 206 vom 29. Juni 1991, S 19).