Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstnehmerhaftung

Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, BGBl Nr 80/1965, in der Fassung BGBl Nr 169/1983, gilt sowohl zwischen dem Land und den zugewiesenen Landesbediensteten als auch zwischen der ASFINAG Service GmbH und den zugewiesenen Landesbediensteten.