Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Ansuchen um Zulassung zur Jagdaufseherprüfung sind an den Magistrat zu richten. Dem Ansuchen um Zulassung zur Jagdaufseherprüfung sind anzuschließen:

a) der Staatsbürgerschaftsnachweis,

b) eine Strafregisterbescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf,

c) eine Meldebestätigung,

d) eine gültige Jahresjagdkarte des Landes Wien,

e) die Bescheinigung des Jagdbezirksbeirates gemäß § 66 Abs. 2 lit. b des Wiener Jagdgesetzes.