Abschnitt II
Jagdaufseherprüfung
. Die Jagdaufseherprüfung ist nach Maßgabe der Anmeldungen einmal jährlich durchzuführen.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt II
Jagdaufseherprüfung
. Die Jagdaufseherprüfung ist nach Maßgabe der Anmeldungen einmal jährlich durchzuführen.