. Die Entschädigung für die Mitglieder der Prüfungskommission beträgt für jeden geprüften Bewerber 7,26 Euro.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Entschädigung für die Mitglieder der Prüfungskommission beträgt für jeden geprüften Bewerber 7,26 Euro.