. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des dieser Verordnung werden gemäß § 129 des Wiener Jagdgesetzes bestraft.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des dieser Verordnung werden gemäß § 129 des Wiener Jagdgesetzes bestraft.