. In der Urkundensammlung sind alle auf die Eigen- und die Gemeindejagden bezughabenden Urkunden, insbesondere Bescheide, Pläne sowie sonstige wichtige schriftliche Aufzeichnungen zu hinterlegen.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. In der Urkundensammlung sind alle auf die Eigen- und die Gemeindejagden bezughabenden Urkunden, insbesondere Bescheide, Pläne sowie sonstige wichtige schriftliche Aufzeichnungen zu hinterlegen.