1. Abschnitt
Allgemeines
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Methode zur Erstellung sowie die Form und den Inhalt der Verjüngungsdynamik in Durchführung der Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes 2004 – TJG 2004.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt
Allgemeines
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Methode zur Erstellung sowie die Form und den Inhalt der Verjüngungsdynamik in Durchführung der Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes 2004 – TJG 2004.