Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt das Verfahren und die Methode zur Erstellung sowie die Form und den Inhalt der Verjüngungsdynamik in Durchführung der Bestimmungen des Tiroler Jagdgesetzes 2004 – TJG 2004.