Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der 2. Abschnitt tritt mit 16. Mai 2016 in Kraft.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der 2. Abschnitt tritt mit 16. Mai 2016 in Kraft.