Strafbestimmung
. Wer gegen und 2, , , oder gegen eine auf Grund des , des oder des erlassene Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 6 000 Euro zu bestrafen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Strafbestimmung
. Wer gegen und 2, , , oder gegen eine auf Grund des , des oder des erlassene Verordnung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafe bis zu 6 000 Euro zu bestrafen.