Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verordnungsermächtigung

. Der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ermächtigt, die Übermittlung der Daten sowie Durchführungsbestimmungen mit Verordnung näher zu regeln.