Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung
. Die Vergütung nach diesem Bundesgesetz ist eine Vergütung im Sinne des § 2 BAO.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich der Bundesabgabenordnung
. Die Vergütung nach diesem Bundesgesetz ist eine Vergütung im Sinne des § 2 BAO.