Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Für Kraftfahrzeuge, auf die und 3 IStVG angewendet werden, sind folgende Daten zu übermitteln:

- Zulassungsbesitzerin oder Zulassungsbesitzer samt Akkreditierung

- Marke und Type

- Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentitätsnummer)

- Sperrfrist

- Erwerbsart