Überstellung österreichischer Staatsbürger
. (Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof ( bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung () sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen.
Beachte: Verfassungsbestimmung
