Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Überstellung österreichischer Staatsbürger

. (Verfassungsbestimmung) Die österreichische Staatsbürgerschaft steht einer Überstellung an den Internationalen Strafgerichtshof ( bis 28), einer Durchlieferung oder Durchbeförderung () sowie einer Überstellung an einen anderen Staat zur Vollstreckung einer vom Internationalen Strafgerichtshof verhängten Strafe nicht entgegen.

Beachte: Verfassungsbestimmung