Inkrafttreten von Novellen ab 2020
. Der Titel, der Eintrag im Inhaltsverzeichnis, die , 17 Abs. 1 Z 2, Abs. 2, , , , 2 und 4, und 2, , 2, 5, 7 und 9, und 3, , , und 3, die Überschrift zum Dritten Teil, samt Überschrift und samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 20/2020 treten mit dem der Kundmachung des bezeichneten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.
