Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dritter Teil

Schlussbestimmungen

Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.