Dritter Teil
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten der Stammfassung, Verweise
. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
(2) In diesem Bundesgesetz enthaltene Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
