Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung des Verbands wird nach Maßgabe der in bezeichneten Verwaltungs- und Finanzordnung von einem Verbandsstaat durchgeführt. Dieser Staat wird mit seiner Zustimmung vom Rat bestimmt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung des Verbands wird nach Maßgabe der in bezeichneten Verwaltungs- und Finanzordnung von einem Verbandsstaat durchgeführt. Dieser Staat wird mit seiner Zustimmung vom Rat bestimmt.