Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung des Verbands wird nach Maßgabe der in bezeichneten Verwaltungs- und Finanzordnung von einem Verbandsstaat durchgeführt. Dieser Staat wird mit seiner Zustimmung vom Rat bestimmt.