Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Wesen der Forschung im Bereich der Dopingbekämpfung

Bei der in beschriebenen Förderung der Forschung im Bereich der Dopingbekämpfung stellen die Vertragsstaaten sicher, dass die betreffende Forschung

a) international anerkannten ethischen Praktiken entspricht;

b) die Verabreichung verbotener Wirkstoffe und Methoden an Athleten vermeidet;

c) nur mit geeigneten Sicherheitsvorkehrungen erfolgt, um zu verhindern, dass die Forschungsergebnisse im Bereich der Dopingbekämpfung für Dopingzwecke missbraucht und angewendet werden.