. „Geld“ im Sinne dieses Abkommens sind Papiergeld einschließlich der Banknoten und Metallgeld, soweit sie auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift im Umlauf sind.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. „Geld“ im Sinne dieses Abkommens sind Papiergeld einschließlich der Banknoten und Metallgeld, soweit sie auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift im Umlauf sind.