Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erster Teil.

. Die Vertragschließenden Teile erkennen an, daß die im Ersten Teil dieses Abkommens enthaltenen Vorschriften unter den derzeitigen Verhältnissen am besten geeignet sind, zur Verhütung und Bestrafung der Falschmünzereiverbrechen beizutragen.