Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Das gegenwärtige Abkommen tritt am neunzigsten Tage nach Eingang der Ratifikations- oder Beitrittsurkunden von mindestens zehn Mitgliedern des Völkerbundes oder Nichtmitgliedstaaten beim Generalsekretär des Völkerbundes in Kraft.