Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verrechnungen und Zahlungen für Transporte, die sich aus der Erfüllung dieses Abkommens ergeben, werden gemäß den am Tag der Zahlung zwischen den Vertragschließenden Teilen geltenden Zahlungsabkommen durchgeführt.

Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.