. Die Geberversammlung ist das oberste Organ des Fonds. Sie wird vom Vorsitzenden () einberufen. Der Geberversammlung obliegen insbesondere:
1. die Erlassung einer Geschäftsordnung für den Fonds;
2. die Aufsicht über die Abwicklung des Projekts gemäß und der finanziellen Mittel gemäß ;
3. die Genehmigung eines jährlichen Budgets des Fonds;
4. die Erlassung der Richtlinien des Fonds über die Verwendung der Beiträge;
5. die Kontrolle über die widmungsgemäße Verwendung des Fondsvermögens;
6. die Genehmigung des Rechnungsabschlusses und
7. die Entlastung des Fondsvertreters.
